Wie uns heute vom Landratsamt Landshut mitgeteilt wurde, gilt bis auf weiteres auch auf den bayerischen Wertstoffhöfen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske für Anlieferer bzw. Besucher.
Die Pflicht gilt ab 25.2.2021.
Auf der Internetseite des Landkreises und in der Abfall-App ist die neue Regelung ebenfalls einsehbar.