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Information für Gebäudeeigentümer zur Anbringung von Nivellementpunkten an Gebäuden

    Was sind Nivellementpunkte?
    Nivellementpunkte sind amtliche Vermessungspunkte, deren genaue Höhe über dem mittleren Meeresspiegel (Pegel in Amsterdam) ermittelt wird. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat den gesetzlichen Auftrag, in ganz Bayern entlang von sogenannten Nivellementlinien derartige Punkte einzubringen und ihre Höhe zu bestimmen (Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 31. Juli 1970, BayRS 219-1-F, Art. 1). Die Punkte sollen möglichst lange erhalten bleiben.

    Welchen Zweck haben Nivellementpunkte?
    Nivellementpunkte werden ausschließlich für Zwecke der amtlichen Landesvermessung ein-gebracht. Sie dienen z.B. für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten oder dem Hochwasserschutz und haben nichts mit möglicherweise von irgend einer Stelle ge-planten Bauobjekten zu tun. Höhenmessungen werden systematisch in ganz Bayern gebietsweise durchgeführt und etwa alle 30 Jahre erneuert. Dadurch werden Höhenbewegungen kleiner oder großer Gebiete bestmöglich erkannt.

    Anbringen von Nivellementpunkten
    Die Außendiensttrupps des LDBV bringen Nivellementpunkte systematisch in ganz Bayern gemäß einem jährlichen Arbeitsplan ein. Entlang der Nivellementlinien werden die Nivellementpunkte im Abstand von etwa 200 m an öffentlichen oder privaten Gebäuden, sowie sonstigen geeigneten Punktträgern angebracht. Die Gebäude sollen möglichst höhenstabil, d.h. tief im Boden gegründet sein; Gartenmauern oder Garagen sind daher zur Anbringung von Nivellementpunkten nicht geeignet. Die Befugnis zur Anbringung von Vermessungspunkten wur-de dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Art. 13 des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes erteilt. Die Außendienstmitarbeiter des LDBV besitzen Dienstausweise.

    Kosten oder Verpflichtungen der Gebäudeeigentümer
    Den Gebäudeeigentümern entstehen durch die Anbringung von Nivellementpunkten keinerlei Kosten und Verpflichtungen. Auf Wunsch kann jeder Eigentümer nach Abschluss der Berechnungen die ermittelte Höhe kostenfrei anfordern. Das LDBV ist jedoch dankbar, wenn die Nivellementpunkte sichtbar belassen und keine Gegenstände (z.B. Zigarettenautomaten) oberhalb der Punkte montiert werden. Bitte erschweren Sie die Arbeit der Außendienstmitarbeiter nicht, denn sie möchten gerne schnell und kostengünstig in unser aller Wohl ihre Tätigkeit ausführen.

     

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
    Alexandrastraße 4, 80538 München 
    Telefon: 089 2129  -1111 | Fax: 089 2129  -1113 | E-Mail: service@geodaten.bayern.de

    Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement 
    Herr Dieter Hemann, Referat 83 | Telefon: 089 2129  -1221 | E-Mail: dieter.hemann@ldbv.bayern.de

    Infoblatt & Bekanntmachung
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